Allgemeine Geschäftsbedingungen | Grafikdesign
Änderungen vorbehalten | Stand: Oktober 2022
Änderungen vorbehalten | Stand: Oktober 2022
1) Geltungsbereich/Allgemein
2) Vertragsabschluss
3) Werkvertragsgegenstand & Leistungspflichten
4) Vertragsbeendigung
5) Gestaltungsprozess
6) Urheberrecht & Nutzungsrechte
7) Vergütung & Zahlungsbedingungen
8) Eigentum & Rückgabepflicht
9) Herausgabe von Daten
10) Liefer & Versandbedingungen
11) Druck Auftragsabwicklung
12) Belegexemplare & Referenz-Hinweise
13) Haftung
14) Gestaltungsfreiheit & Vorlagen
15) Schutzrechte
16) Lizenzen
17) Datenschutz
18) Schlussbestimmungen
2) Vertragsabschluss
3) Werkvertragsgegenstand & Leistungspflichten
4) Vertragsbeendigung
5) Gestaltungsprozess
6) Urheberrecht & Nutzungsrechte
7) Vergütung & Zahlungsbedingungen
8) Eigentum & Rückgabepflicht
9) Herausgabe von Daten
10) Liefer & Versandbedingungen
11) Druck Auftragsabwicklung
12) Belegexemplare & Referenz-Hinweise
13) Haftung
14) Gestaltungsfreiheit & Vorlagen
15) Schutzrechte
16) Lizenzen
17) Datenschutz
18) Schlussbestimmungen
1) Geltungsbereich/Allgemein
1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Grafikdesign („AGG“) gelten für alle abgeschlossenen Verträge zwischen Bianca Schweigert („Designerin“) und dem Auftraggeber. Entgegenstehende oder von diesen AGG abweichenden Bedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei den die Designerin hat deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Die Parteien verständigen sich auf eine kooperative und vertrauensvolle Zusammenarbeit, um die Erstellung des Werkes und die Auftragsabwicklung im bestmöglichen Umfang zu garantieren.
3. Werke im Sinne des Urheberrechts sind, geschützte oder schützbare „persönlich geistige Schöpfungen“ (§2 UrhG).
Im Sinne dieser AGG fallen sämtliche Arbeiten, Design-Tätigkeiten/Leistungen, Entwürfe, Reinzeichnungen, Reproduktionen etc. der Designerin unter dieses Recht. Die Regelungen des Urheberrechts gelten auch dann als vereinbart, wenn die nach §2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
Im Sinne dieser AGG fallen sämtliche Arbeiten, Design-Tätigkeiten/Leistungen, Entwürfe, Reinzeichnungen, Reproduktionen etc. der Designerin unter dieses Recht. Die Regelungen des Urheberrechts gelten auch dann als vereinbart, wenn die nach §2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
4. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Auftragsabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die von der Designerin versandten E-Mails empfangen werden können. Des weiteren muss der Auftraggeber sicherstellen, dass ausreichende Speicherkapazitäten vorhanden sind, um alle von der Designerin oder von deren mit der Abwicklung beauftragten Dritten versandte Mails zugestellt werden können. Insbesondere hat der Auftraggeber bei dem Einsatz von SPAM-Filter sicherzustellen, dass alle von der Designerin oder von diesem mit der Auftragsabwicklung beauftragten Dritten versandten Mails zugestellt werden können.
2) Vertragsabschluss
Ein gültiger Vertragsabschluss ist nur mit Kunden innerhalb Deutschland möglich.
Ein gültiger Vertragsabschluss ist nur mit Kunden innerhalb Deutschland möglich.
1. Interesse an einer Zusammenarbeit.
a) Kontaktaufnahme: Der Auftraggeber kann per Mail an projekt@bianca-design.com kontakt mit der Designerin aufnehmen.
b) Briefing: Von der Designerin wird ein erstes kurzes Briefing übermittelt, in der alle relevanten Grundlagen des späteren möglichen Auftrages festgehalten werden. Dieses PDF-Formular muss vom Auftraggeber ausgefüllt und zurück an die Designerin übermittelt werden.
c) Angebot: Auf Grundlage des ersten Briefings wird dann ein Angebot von der Designerin an den Auftraggeber übermittelt. Jedes Angebot wird individuell erstellt. Die Beträge gelten ausschließlich für den jeweiligen Auftrag und sind nicht auf andere Aufträge oder Personen übertragbar.
b) Briefing: Von der Designerin wird ein erstes kurzes Briefing übermittelt, in der alle relevanten Grundlagen des späteren möglichen Auftrages festgehalten werden. Dieses PDF-Formular muss vom Auftraggeber ausgefüllt und zurück an die Designerin übermittelt werden.
c) Angebot: Auf Grundlage des ersten Briefings wird dann ein Angebot von der Designerin an den Auftraggeber übermittelt. Jedes Angebot wird individuell erstellt. Die Beträge gelten ausschließlich für den jeweiligen Auftrag und sind nicht auf andere Aufträge oder Personen übertragbar.
2. Der Auftraggeber kann das Angebot dann innerhalb von fünf Tagen annehmen, indem er der Designerin eine schriftliche Auftragsbestätigung, eine Auftragsbestätigung in Textform (E-Mail) übermittelt oder durch Konkludentes Handeln. Erfolgt einer oder mehrer dieser Schritte durch den Auftraggeber kommt es zu einem verbindlichen Vertag (Willenserklärung, Annahme).
3. Die Frist zu Annahme des Angebotes beginnt am Tag nach der Absendung durch die Designerin zu laufen und endet mit dem Ablauf des fünften Tages, welcher auf die Absendung des Angebotes folgt. Nimmt der Auftraggeber das Angebot der Designerin innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebotes mit der Folge, dass die Designerin nicht mehr an ihre Willenserklärung gebunden ist.
4. Für den Vertragsabschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.
5. Die Auftragsabwicklung und Kontaktaufnahme findet in der Regel per E-Mail statt. Beachtung „Sicherstellung der Mailadresse“ (Siehe Punkt 1.4)
3) Werkvertragsgegenstand & Leistungspflichten
1. Die Designerin verpflichtet sich zur Erstellung eines Werkes, welches in mehreren Briefings festhalten wird.
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle relevanten Unterlagen und Daten, welche zur Erstellung des Werkes benötigt werden, unter Berücksichtigung des Punkt 15, bereit zustellen.
3. Die Designerin ist verpflichtet, das Werk zum vereinbarten Leistungsdatum dem Auftraggeber zur Prüfung vorzulegen. In der Einteilung ihrer Leistungszeit ist die Designerin frei.
4. Der Auftraggeber wird das Werk (Endversion) prüfen und innerhalb von 5 Tagen nach Zugang des Werkes diese Abnehmen oder die Abnahme wegen nicht nur unwesentliche Mängel verweigern und eine Darstellung der Mängel übermittelt. (Siehe weiter Punkt 7.4 und 14 )
5. Die Lieferung erfolgt in der Regel durch das Bereitstellen der Werke zum Download oder über die Lieferung der beauftragten Druckerei und deren Versandunternehmen bei Inanspruchnahme der Druck Auftragsabwicklung. (Siehe weiter Punkt 10 und 11)
4) Vertragsbeendigung
1. Der Vertrag endet durch Erfüllen oder gegebenenfalls durch vorzeitige Kündigung.
2. Durch Kündigung wird das Vertragsverhältnis vorzeitig beendet. Die bereits erworbenen Nutzungsrechte fallen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an die Designerin zurück. (Siehe weiter Punkt 7.6) Dem Auftraggeber ist es erlaubt bereits hergestellte (Rest-)Produkte, die zur Werbung und Vermarktung eingesetzt werden sollen, aufzubrauchen.
5) Gestaltungsprozess
Während des Gestaltungsprozess hat der Auftraggeber im Rahmen von mehreren Korrekturdurchläufen ausreichend Möglichkeit, auf die Gestaltung Einfluss zu nehmen und Fehler nachbessern zu lassen. (Siehe weiter Punkt 14)
6) Urheberrecht & Nutzungsrechte
1. Jeder der Designerin erteilten Aufträgen ist ein Urheberwerkvertrag der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an der Werkleistung gerichtet ist.
2. Bei Verstoß gegen Punkt 6.1 hat der Auftraggeber der Designerin eine Vertragsstrafe von 200% der vereinbarten Vergütung zu zahlen.
3. Der Designerin sind keine Umstände bekannt, wonach eine vertragsmäßige Verwendung der Vertragsgegen-
stände Dritter verletzt werden können.
stände Dritter verletzt werden können.
4. Die Werke dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der Designerin weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.
5. Die Designerin überträgt dem Auftraggeber die erforderlichen Nutzungsrechte für den jeweiligen Verwendungszweck. Diese werden individuell erstellt und gelten ausschließlich für den jeweiligen Auftrag und sind nicht auf andere Aufträge oder Personen übertragbar.
6. Soweit nichts anderes vereinbart, wird das einfache Nutzungsrecht eingeräumt. In jedem Fall bleibt der Designerin, auch bei Einräumung ausschließlicher Nutzungsrechte, berechtigt, ihre Werke im Rahmen der Eigenwerbung in allen Medien/Kanälen zu verwenden. Das Nutzungsrecht ist hierbei weder in der Art, noch räumlich, zeitlich oder im Umfang eingeschränkt. Dies gilt auch für alle noch unbekannte Nutzungsarten.
7. Ein Auskunftsanspruch über den Umfang der Nutzung durch den Auftraggeber steht der Designerin zu.
8. Die Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Genehmigung der Designerin. Die Nutzungsrechte werden dem Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung eingeräumt.
9. Der Auftraggeber muss die Designerin von Bekanntwerden unberechtigter Nutzung der vertragsgegenständlichen Rechten durch Dritte unverzüglich informieren.
10. Der Auftraggeber verpflichtet sich die getroffenen Vereinbarungen der Einräumung von Nutzungsrechten einzuhalten.
11. Bei einer Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung oder öffentlichen Wiedergabe der Werke ist die Designerin als Urheberin zu nennen. Bei Verletzungen des Rechtes auf Namensnennung durch den Auftraggeber, hat dieser eine Vertragsstrafe in Höhe der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht der Designerin, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.
12. Alle von der Designerin erstellten Werke sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrecht geschützt. Die Regelungen des Urheberrechts gelten auch dann als vereinbart, wenn die nach §2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
13. Die wiederholte Verwendungen, Neuauflage oder Mehrfachnutzung der Werke bedarf der schriftlichen Einwilligung der Designerin und ist honorarpflichtig.
14. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen begründen, sofern nicht ausdrücklich vereinbart, kein Miturheberrecht.
7) Vergütung & Zahlungsbedingungen
1. Die Vergütung erfolgt durch die Zahlung des vereinbarten Honorars, den Nutzungs- und Verwendungsrechten und sonstigen Kosten.
2. Eine unentgeltliche Tätigkeit, insbesondere die kostenfreie Schaffung von Entwürfen ist nicht berufsüblich.
3. Werden Werke erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen.
4. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen haben, sofern nicht ausdrücklich vereinbart, keinen Einfluss auf die Vergütung.
5. Die erbrachte Arbeitsleistung der Designerin ist auch bei subjektivem Nichtgefallen der vertraglich festgelegten Betrag zu zahlen. Entspricht die Gestaltung nicht dem Geschmack des Auftraggebers ist dieser nicht verpflichtet die Nutzungsrechte an der Gestaltung zu erwerben.
6. Bei vorzeitiger Beendigung (Kündigung) des Vertrages ist die bereits erbrachte Arbeitsleistung der Designerin entsprechend der vertraglich festgelegten Beträgen abzüglich der ersparten Kosten zu zahlen.
7. Sofern sich aus dem Angebot der Designerin nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Beträge um Beträge, die gemäß § 19 UStG keine Umsatzsteuer enthalten.
8. Die Zahlung ist nach Erhalt der Rechnung innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu begleichen.
9. Die Übermittlung der Rechnung findet in der Regel per E-Mail statt. Beachtung „Sicherstellung Mailadresse“ (Siehe Punkt 1.4)
10. Dem Auftraggeber steht als Zahlungsmöglichkeit die Banküberweisung zu Verfügung. Etwaige weitere Kosten, welche durch die Überweisung entstehen können, sind durch den Auftraggeber zu tragen. Die Zahlung mit befreiender Wirkung kann nur unmittelbar an das von der Designerin angegebene Bankkonto erfolgen.
11. Die Bankkontodaten kann der Auftraggeber der entsprechenden Rechnung entnehmen.
12. Erst wenn die Designerin über den Betrag verfügen kann, gilt die Zahlung als erfolgt und sämtlich erbrachte Leistungen der Designerin sind abgegolten.
8) Eigentum & Rückgabepflicht
1. An den Werken der Designerin werden nur Nutzungsrechte eingeräumt. Eigentumsrechte werden dabei in keinem Fall übertragen. Originale sind der Designerin spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
2. Bei Beschädigung oder Verlust der Werke hat der Auftraggeber, die zur Wiederherstellung notwendigen, Kosten unverzüglich zu erstatten. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
9) Herausgabe von Daten
1. Die Designerin ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Datenträger, Dateien und Daten ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
2. Von der Herausgabe grundsätzlich ausgeschlossen sind sog. „Offene Dateien“ oder Teile davon. Sie sind auch kein Teil des durch den Auftraggeber erworbenen Werkes.
3. Stellt die Designerin dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung, dürfen diese nur mit Einwilligung der Designerin verändert werden.
4. Gefahren und Kosten des Transports (online und offline) von Datenträgern, Dateien und Daten trägt der Auftraggeber.
5. Die Designerin haftet, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstanden sind, ist die Haftung der Designerin ausgeschlossen.
10) Liefer- & Versandbedingungen
1.Die Lieferung erfolgt nur innerhalb von Deutschland.
2. Die Lieferung bzw. Übermittlung der Werke erfolgt in der Regel per Mail an die vom Auftraggeber angegebene Mailadresse. Bei der Abwicklung der Transaktion ist die zur Auftragsabwicklung angegebene Mailadresse maßgeblich. Beachtung „Sicherstellung der Mailadresse“ (Siehe Punkt 1.4).
3. Bei Werken mit großer Datenmenge werden die Werke über einen fremden Filehosting-Anbieter (WeTransfer) zum Download bereit gestellt. Der Auftraggeber wird nach dem Upload darüber informiert und muss innerhalb von 7 Tagen die Werke abholen (herunterladen). Nach Ablauf der Frist werden die Daten von Filehost-Anbieter gelöscht und der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf erneuten Upload der Werke.
4. Versandkosten
a) Digitale Werke
Bei den digitalen Werken entfallen die Versandkosten
Bei den digitalen Werken entfallen die Versandkosten
b) Druck Auftragsabwicklung
Bei der Druck Auftragsabwicklung sind die Versandkosten in den Druckkosten inkludiert.
Bei der Druck Auftragsabwicklung sind die Versandkosten in den Druckkosten inkludiert.
11) Druck Auftragsabwicklung
1. Die Druck Auftragsabwicklung ist eine Dienstleistung der Designerin, welche die Abwicklung mit einer extern beauftragten Druckerei, übernimmt.
a) Die Dienstleistung ist mit der Freigabe der Druckdaten durch die Druckerei (Druckvorstufe) abgeschlossen.
b) Nach Abschluss der Druckvorstufe befindet sich der Auftrag in der Druckproduktion und kann nicht mehr abgebrochen werden.
c) Die von der beauftragten Druckerei erzeugten/produzierten Produkte werden anschließend von deren beauftragten Versandunternehmen an den Auftraggeber versendet.
d) Mitteilungen bezüglich der Druck Auftrags Stadien erfolgen an den Auftraggeber keine. Lediglich ein Liefertermin wird nach Bekanntgabe der Druckerei an den Auftraggeber weitergeleitet.
2. Bei Beauftragung der Druck Auftragsabwicklung erteilt mir der Auftraggeber nach Vorlage der Endversion die Freigabe zur Auslösung des Druckauftrages. Änderungs- bzw. Korrekturwünsche nach dessen Erteilung der Freigabe sind nicht mehr möglich.
3. Die Vorgaben der beauftragten Druckerei werden nach besten Wissen und Gewissen umgesetzt. Fehler bei der Erstellung der Druckdaten können jedoch nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Entsprechen die Druckdaten nicht den Anforderungen der beauftragten Druckerei, kann sich die Produktions- und Lieferzeit der Drucksachen verlängern bzw. verschieben.
a) Deshalb ist ein Basis-Check, bei dem standardmäßig grundlegende Punkte der Druckdaten auf die Anforderungen der Druckerei hin geprüft werden, in den Druckkosten enthalten.
b) Gegen Aufpreis bietet die Druckerei eine Qualitätskontrolle durch Experten deren Druckerei an. Geprüft werden dabei die Anforderungen der Druckdaten über die Punkte des Basis-Check hinaus.
• Die Kosten der Qualitätsprüfung richten sich individuell nach dem jeweiligen Druckauftrag und müssen deshalb, bei Inanspruchnahme des Service angefragt werden.
• Die anfallende Kosten der Qualitätsprüfung sind in vollem Umfang durch den Auftraggeber zu tragen. Die Kosten werden dabei 1:1 an den Auftraggeber weitergegeben.
c) Ein inhaltlicher Eingriff erfolgt bei beiden nicht (z.B. Rechtschreibprüfung).
4. Bis zu 10 % Mehr- oder Minderlieferung bei der bestellten Ware müssen hingenommen werden. Hierzu zählen produktionsbedingter Verschnitt der oberen und unteren Bögen, die nicht aussortiert werden, Makulatur, Einrichtungsexemplare weiterverarbeitender Maschinen sowie Anlaufbögen.
5. Sollte der Auftraggeber die Druckabwicklung in Eigenregie durchführen, ist er verpflichtet, sich von der Druckerei Korrekturausdrucke/Proofs erstellen zu lassen, diese sorgfältig zu prüfen und im Zweifel Rücksprache mit der Designerin zu halten, da die Designerin ansonsten keine Haftung für mangelhafte Druckergebnisse aufgrund fehlerhafter Druckdaten übernimmt.
12) Belegexemplare und Referenz-Hinweise
1. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber der Designerin unaufgefordert mindestens drei einwandfreie Muster/Belegexemplare unentgeltlich, die sie auch im Rahmen ihrer Eigenwerbung verwenden darf.
2. Es ist der Designerin gestattet, ihrer Arbeiten einen Urheber-Hinweis und ihrer Website-Adresse hinzuzufügen und zu verlinken.
3. Die Designerin ist zudem berechtig, Kunden als Referenz im Internet aufzuführen und auf ihrer Webseite oder sonstig genutzten Medien zu verlinken, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
13) Haftung
1. Die Designerin haftet nur für Schäden, die sie selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt. Das gilt auch für Schäden, die aus positiven Vertragsverletzungen oder unerlaubten Handlungen resultieren.
2. Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
3. Der Auftraggeber/Verwerter übernimmt mit der Genehmigung der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text.
4. Die Designerin haftet nicht für die urheber-, geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der Entwürfe und sonstigen Designarbeiten, die er dem Auftraggeber zur Nutzung überlässt. Geschmacksmuster-, Patent- oder Markenrecherchen hat der Auftraggeber selbst und auf eigene Rechnung durchzuführen.
5. Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
6. Die Designerin haftet nicht für Fremdleistungen und Arbeitsergebnisse Dritter, die auf Veranlassung des Auftraggebers und/oder Verwerters, beauftragt werden.
7. Für mangelhafte Druckergebnisse oder Lieferverzug durch die Druckerei übernimmt die Designerin keine Haftung, es sei denn, die Ursache liegt in den von ihr erstellten Druckdaten. Ansonsten hat der Auftraggeber seine Ansprüche gegenüber der Druckerei geltend zu machen.
8. Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber und/oder Verwerter. Delegiert der Auftraggeber und/oder Verwerter im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an die Designerin, ist die Designerin von der Haftung freigestellt.
14) Gestaltungsfreiheit & Vorlagen
1. Im Rahmen des Auftrages besteht grundsätzlich für die Designerin Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Designerin behält den Vergütungsanspruch für die bereits begonnene Arbeit.
2. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, muss der Auftraggeber eine eventuelle Auftragsverzögerung hinnehmen. Die Designerin ist nicht verpflichtet dieser Verzögerung nachzukommen.
3. Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann die Designerin eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann sie auch Schadensersatz geltend machen. Die Geltungsmachung eines weiteren Verzugsschaden bleibt davon unberührt.
4. Die Änderung von Entwürfen, Reinzeichnungen oder sonstigen Werken, die Erstellung und Vorlage weiterer Entwürfe, sowie andere Zusatzleistungen werden gesondert berechnet.
15) Schutzrechte
Mit Erteilung des Auftrags erklärt der Auftraggeber, dass er berechtigt ist, die eingereichten Unterlagen zu vervielfältigen und zu reproduzieren. Werden durch die Ausführung des vom Auftraggeber erteilten Auftrags Rechte von Dritten (insbesondere Urheber-, Marken- oder Patentrechte) verletzt und hat der Auftraggeber dies zu vertreten, so haftet hierfür gegenüber der Designerin ausschließlich der Auftraggeber und stellt die Designerin von den Ansprüchen der Dritten frei.
16) Lizenzen
1. Im Rahmen der Tätigkeit zur Erfüllung des Auftrages nutzt die Designer verschiedene Lizenzen/Nutzungsrechte (z.B. Schrift, Bilder). Die Lizenzen der Designerin sind kein Teil, des durch den Auftraggeber erworbenen Werkes.
2. Der Auftraggeber hat keinerlei Anrecht auf die Nutzung der durch die Designerin lizenzierten Nutzungsrechten. Möchte der Auftraggeber die Lizenzen von z.B. der Schrift oder Bilder nutzen, muss er eine separate Lizenz erwerben.
3. Die genau verwendeten Lizenzen der Designerin müssen von der Designerin nicht explizit ausgewiesen werden. Der Auftraggeber kann die Herkunft der Lizenz jedoch bei der Designern erfragen, welche nach besten Wissen und Gewissen Auskunft darüber erteilt.
17) Datenschutz
1. Daten, die die Designerin vom Auftraggeber zu Erfüllung des erteilten Auftrags erhält, werden ausschließlich zur Ausführung des erhaltenen Auftrags von der Designerin erhoben, verarbeitet, gespeichert und genutzt.
2. Die Designerin verarbeite im Rahmen der geschäftlichen Beziehung gegebenenfalls personenbezogene Daten (z.B. Anrede, Namen, Anschrift, Mailadresse, Telefonnummer, Bankverbindung) oder solche Dritter, die der Auftraggeber übermittelt. Für die Designerin sind solche Verarbeitungen für die Erfüllung eines Vertrages oder zur Durchführung vertraglicher Maßnahmen erforderlich und die erfolgen nur zu diesem Zweck. Der Auftraggeber steht für die Rechtmäßigkeit der Übermittlung und Verarbeitung zur Erfüllung des Auftrages oder der Anfrage ein, sowie dafür, dass (soweit notwendig) entsprechende Einwilligungen der Betroffenen vorliegen.
3. Weitergabe an Dritte
a) Die Weitergabe von Daten, insbesondere personenbezogenen Daten, an Dritte erfolgt nur dann, wenn diese zur Erfüllung eines Vertrages oder zu Durchführung vertraglicher Maßnahmen erforderlich ist und erfolgen nur zu diesem Zweck. Die Weitergabe findet zum Beispiel bei folgenden Maßnahmen Anwendung:
• Mailversand zur Kommunikation, Anfragen, Bestätigungen, Rechnungen, Übermittlung digitaler Werke (kleine Datenmengen)
• Übermittlung digitaler Werke (großer Datenmengen) über einen File-Hosting-Anbieter
• Druck durch eine von der Designerin beauftragen Druckerei und dessen beauftragten Versandunternehmen bei einer Druck Auftragsabwicklung Dienstleistung
b) Der Weitergabe von Daten, insbesondere personenbezogene Daten, willigt der Auftraggeber ein, da diese maßgeblich zur Erfüllung des Vertrages sind. Voraussetzung ist jedoch, dass der Auftraggeber seine ausdrückliche Zustimmung zur Ausführung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätig, dass seine Daten durch die Designerin weitergegeben werden.
c) Beim Abschluss seiner Willenserklärung muss der Auftraggeber daher im Grafikdesign-Vertrag ausdrücklich zustimmen, dass er mit der Weitergabe der Daten einverstanden ist.
18) Schlussbestimmungen
1. Geheimhaltung
Die der Designerin vom Auftraggeber für die Ausführung der Leistungen unter diesem Vertrag zur Verfügung gestellten Informationen und Materialen gelten nicht als vertraulich und müssen von der Designerin auch nicht vertraulich behandelt werden, es sei denn, die Parteien vereinbaren in Textform im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes.
Die der Designerin vom Auftraggeber für die Ausführung der Leistungen unter diesem Vertrag zur Verfügung gestellten Informationen und Materialen gelten nicht als vertraulich und müssen von der Designerin auch nicht vertraulich behandelt werden, es sei denn, die Parteien vereinbaren in Textform im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes.
2. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
3. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages ganz, teilweise oder nachträglich rechtsunwirksam werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.